FAQ
VON WEM KANN EIN SACHVERSTÄNDIGER BEAUFTRAGT WERDEN?
Der Sachverständige kann auch von beiden Parteien (Bauherr und Ausführer) beauftragt werden. So können die Kosten geteilt werden.
WIE HOCH SIND DIE KOSTEN / HONORAR EINES SACHVERSTÄNDIGEN, VORSCHUSSZAHLUNGEN?
Im Vertrag wird die vom Sachverständigen geschätzte Höhe der Kosten für die Gutachtenerstellung benannt. Der Sachverständige nimmt die Tätigkeit erst auf, wenn der vereinbarte Vorschuss bezahlt wurde.
Vorschusshöhe ist normalerweise 50% der geschätzten Summe.
WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR EIN GUTACHTEN?
Die Kosten übernimmt in der Regel der Auftraggeber, also die Person, die das Gutachten in Auftrag gibt. In Streitfällen kann auch das Gericht eine Kostenübernahme anordnen, zum Beispiel durch den Verursacher des Schadens.
WIE WERDEN DIE KOSTEN FÜR EIN PRIVATGUTACHTEN UND EINEM GERICHTSGUTACHTEN BERECHNET?
Für Privatgutachten berechnen wir einen Nettostundensatz von 135 €, zuzüglich 0,65 € pro Kilometer sowie anfallender Auslagen und sonstiger Fremdleistungen.
Gerichtsgutachten werden nach den Bestimmungen des JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern) abgerechnet; die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts.
KANN EIN SACHVERSTÄNDIGER AUCH WÄHREND DER BAUPHASE HINZUGEZOGEN WERDEN?
Ja, der Sachverständige kann auch eine Baubegleitung durchführen und dabei die Qualität der Arbeiten fortlaufend überprüfen. So können Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie teure Schäden verursachen.